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Informationen zu Beihilfen
Allgemeines zur Beihilfeabwicklung :
Für Investitionen, die den gefordeten Bedingungen entsprechen, werden aus Mitteln der Feuerschutzsteuer bzw. aus dem für Feuerwehren vorgesehenen Beitrag des Katastrophenfonds Förderungen gewährt.
Ein begründeter Förderungsantrag ist mittels Formblatt im Dienstweg über den Bezirksfeuerwehrverband an den Landesfeuerwehrverband Steiermark zu richten.
Bei Ansuchen für Fahrzeuganschaffungen ist ein langfristiges Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept der Gemeinde, das alle in der Gemeinde situierten Feuerwehren umfasst, beizulegen. Die Vorlage dafür übermittelt gerne die Technik-Abteilung des Landesfeuerwehrverbandes Steiermark.
Dieses Ansuchen wird vom Landesfeuerwehrverband und der Fachabteilung 7B der Steiermärkischen Landesregierung geprüft und im Anlassfall mit der jeweiligen Gemeinde und den Feuerwehren besprochen. Im Ansuchen ist das Beschaffungsvorhaben detailliert zu beschreiben und ein Richtangebot beizugeben. Jene Positionen, für welche Förderungen lt. Beihilferichtlinien beantragt werden, sind aufzulisten und mit dem Förderungsrichtsatz zu kalkulieren ebenso ist der vorgesehene Liefertermin bzw. das Fertigstellungsdatum ungefähr anzugeben.
Bei Anuchen über dem Schwellenwert der Direktvergabe (derzeit € 40.000,-- Gesamtanschaffungssumme lt. Bundesvergabegesetz) ist ein gültiger Feuerwehrausschuss- und Gemeinderatsbeschluss mit jeweiligem Finanzierungsplan beizulegen. Bei baulichen Anlagen einschließlich Löschwasserversorgung, sind dem Ansuchen zusätzlich Lage- und Detailpläne beizugeben.
Für weitere Auskünfte und Informationen steht gerne die Technik-Abteilung des Landesfeuerwehrverband Steiermark zur Verfügung!
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